Freitag, 10. Oktober 2008

Kommentar: Bundeswehreinsätze im Inland

UPDATE: Der Kompromiss des Koalitionsausschusses für einen Bundeswehreinsatz im Inland ist geplatzt. Die SPD-Bundestagsfraktion sperrt sich gegen die geplante Grundgesetzänderung.

Mitten im Tumult der Finanzkrise nutzte der Bundestag die Gelegenheit, ein umstrittenes Gesetz zu verabschieden.

Die Bundeswehr soll nach dem Willen des Koalitionsausschusses auch in Deutschland Waffen einsetzen dürfen - allerdings nur, wenn die polizeilichen Mittel erkennbar nicht ausreichen. Mit einer Änderung des Grundgesetzartikels 35 soll ein jahrelanger politischer Streit beendet werden. Das neue Gesetz soll vor allen dazu dienen besser gegen terroristische Bedrohungen vorzugehen.


Dieses Änderung im Grundgesetz wird einen wichtigen Grundsatz der Bundesrepublik verletzen: Die Trennung von Polizei und Militär. Eine Umkehr von dieser Grundlage ruft sofort Erinnerungen an dunkle Zeiten in der deutschen Geschichte hervor. Im dritten Reich und auch im Kommunismus wurde das Militär als Terrorapparat missbraucht.

Zwar ist der Einsatz der Bundeswehr eingeschränkt, jedoch ist die Ausnahmereglung nicht nur auf terroristische Angriffe, sondern auf „extreme Gefahrensituationen“ begrenzt. Theoretisch könnte die Bundeswehr nun also auch bei ausschreitenden Demonstrationen zum Einsatz kommen. Natürlich widersprechen die Befürworter des Gesetztes diesem Argument und beteuern, lediglich bei terroristischen Angriffen wie beispielsweise am 11. September würde diese Änderung zum Tragen kommen. Die Gefahr einer Ausnutzung oder Überstrapazierung des Bundeswehreinsatzes ist dennoch gegeben.

Trotz der Gefahren, die mit dieser Änderung verbunden sind, schließt dieses Gesetz eine Lücke. Bisher durfte das Militär selbst bei existenten Gefahren im Inland (Bombenanschläge, Flugzeugentführungen) nicht eingesetzt werden. Anscheinend sind Polizei und deren Spezialeinheiten für solche Bedrohungen nicht ausreichend ausgerüstet und ausgebildet. Zum Beispiel hätte die Polizei nicht die Möglichkeiten ein Flugzeug abzuschießen, wenn es auf ein ziviles Ziel gelenkt wird, um einen terroristischen Anschlag zu verüben. Diese Möglichkeit ergibt sich nun durch den Militäreinsatz.

Sicherlich ist eine besondere Sicherungspolitik nach dem 11. Septembers notwendig geworden, jedoch wäre eine intensivierte Ausbildung und Förderung der deutschen Polizei eine bessere Alternative gewesen. Anstatt das Militär ins Inland zu holen, könnte man einfach die Polizei, die eben für die Sicherheit im Inland zuständig ist, auf die neue Bedrohung, den internationalen Terrorismus, einstellen. Hoffentlich wird der Bundesrat dieser Änderung in dieser vorliegenden Form nicht zustimmen. Die Gefahren einer solchen Verfassungsänderung sind einfach zu groß. Der Regierung würden so Mittel in die Hand gegeben, die sie im schlimmsten Fall sogar gegen die deutsche Bevölkerung richten könnte.

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